Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter

Veranstalter der Spendenaktion: „Bielefeld zeigt Herz“ ist die Sparkasse Bielefeld, Schweriner Straße 5, 33605 Bielefeld (nachfolgend „Sparkasse“).

1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

In der Region aktiv
Wir engagieren uns vielfältig für Bielefeld. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Weil's um mehr als Geld geht.
Wir sind Bielefelder
Wir sind tief in der Region verwurzelt. Seit fast 200 Jahren sind wir mehr als eine Bank: Wir sind Teil der Stadt und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Bielefeld zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.

1.3 Ziel der Spendenaktion

Jeder Kunde unserer Sparkasse hilft dabei mit, die Lebensqualität in Bielefeld zu verbessern. Unsere Überschüsse kommen nicht allein wenigen Aktionären und Teilhabern zugute. Wir geben einen beträchtlichen Teil davon zurück an die Gesellschaft. Denn zu unserer Identität gehört die Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in ganz Bielefeld.

Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an dieser Gemeinnützigkeit teilzuhaben. Wir haben „Bielefeld zeigt Herz“ ins Leben gerufen, um unsere Kunden und alle engagierten Bielefelderinnen und Bielefelder an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement allen Bielefelderinnen und Bielefelder zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von der Sparkasse unterstützten Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Engagement für Bielefeld, transparent und im Sinne der Menschen in Bielefeld.

1.4 Spendensumme

Für die Aktion stellt die Sparkasse Fördermittel aus dem PS-Zweckertrag zur Verfügung. Die Vereine haben die Chance, sich auf der Internetseite www.bielefeld-zeigt-herz.de mit einem Projekt zu präsentieren. Es werden maximal 1.000 € pro Verein / Projekt ausgezahlt.

1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen aus dem Stadtgebiet können teilnehmen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung:
  • die Gemeinnützigkeit muss anhand eines aktuellen Freistellungsbescheides nachgewiesen werden
  • Sitz des Vereins und Ort der Förderung müssen im Stadtgebiet Bielefeld sein
Ausgenommen sind bei diesem Durchgang (Frühjahr 2024) Vereine, die Mitglied im Stadtsportbund Bielefeld sind. Für sie wird auch in 2024 ein gesondertes Förderprogramm in Kooperation mit dem Stadtsportbund Bielefeld zur Verfügung gestellt.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

Für die Spendenaktion können sich Vereine bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen und nicht Mitglied im Stadtsportbund Bielefeld sind
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
  • die Spende im Stadtgebiet Bielefeld einsetzen.
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die Sparkasse fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie Projekte, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder dem Ansehen der Sparkasse schaden.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekte
  • Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, deren Umsetzung innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung beginnen soll.
  • Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Internetseite www.bielefeld-zeigt-herz.de ist auf eine maximale Laufzeit von 3 Wochen begrenzt.
  • Projekte, die bereits von der Sparkasse unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
  • Es können maximal 150 Vereine mit je einem Projekt an der Aktion Bielefeld zeigt Herz teilnehmen. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldung. Die Anmeldung ist erst dann vollständig, wenn der Sparkasse Bielefeld alle notwendigen Informationen und Unterlagen (z.B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes) vorliegen und das Projekt von der Sparkasse Bielefeld freigegeben und veröffentlicht wurde.
  • Einzelne Projekte können mit maximal 1.000 Euro gefördert werden (Projektziel).

2.3 Bewerbung und Abstimmung

2.3.1 Kosten

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

2.3.2 Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.bielefeld-zeigt-herz.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen (per Upload, z. B. als PDF-Datei). Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte.

2.3.3 Nutzung

Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Bielefeld übertragen. Außerdem wird der Sparkasse Bielefeld das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

2.3.4 Zeitraum

Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 10. April 2024 und endet, wenn 150 Projekte auf der Internetseite www.bielefeld-zeigt-herz.de eingestellt sind, spätestens aber am 24. April 2024. Zu diesem Stichtag, bzw. bei dem Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl, wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und das Projekt anschließend auf der Internetseite www.bielefeld-zeigt-herz.de freigeschaltet.

2.4 Spendencodes-Eingabe im Internet

Vom 02. Mai bis zum 22. Mai 2024 können die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes auf www.bielefeld-zeigt-herz.de an die teilnehmenden Vereine bzw. Projekte verteilt werden.

So kommen Sie an die Spendencodes:
Auf der Internetplattform www.bielefeld-zeigt-herz.de kann mit einem Button ein Spendencode angefordert werden. Nach Eingabe einer Mobilfunknummer und Name und Anschrift des Anfordernden, wird per SMS ein Spendencode zugeschickt. Dieser Spendencode kann dann sofort dem gewünschten Projekt über das entsprechende Eingabefeld zugeordnet werden. Mit jeder Mobilfunknummer kann pro Tag ein Spendencode angefordert werden.

Die Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe im Rahmen der Aktion Bielefeld zeigt Herz gespeichert und nicht zu Werbezwecken verwendet. Nach Beendigung der Aktion werden die Daten gelöscht.

Die Spendencodes haben einen Gegenwert von 5 Euro, die von der Sparkasse Bielefeld aus dem Zweckertrag der Sparlotterie zur Verfügung gestellt werden.

Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.

2.5 Kommentierung

Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

2.6 Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die teilnehmenden Vereine/ Institutionen der Förderaktion werden per Brief oder per E-Mail informiert. Mit der Benachrichtigung wird dem Verein/der Institution ein Nachweisformular (Zweckertragsnachweis oder Zuwendungsbestätigung) zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Sparkasse den ausgefüllten Vordruck zurück erhalten hat. Die Spendenauszahlung auf das vom Verein angegebene Konto erfolgt nach Erreichen von vorab bei der Projektbewerbung festgelegten Ereignissen(siehe 2.2.1. Projekte):
  • Ende der Aktion: Der Durchgang Frühjahr 2024 endet am 22.05.2024. Danach werden alle bis dahin gesammelten Spenden abgerechnet.
  • Projektziel erreicht: Auch die Gesamtbeträge werden erst nach dem 22.05.2024 an die Vereine ausgezahlt.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Teilnehmer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf Instagram, der Facebook-Seite und/oder der Internetseite der Sparkasse angegeben werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an info@sparkasse-bielefeld.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.