Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Veranstalter
1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement
In der Region aktiv
Wir engagieren uns vielfältig für Bielefeld. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Weil's um mehr als Geld geht.Wir sind Bielefelder
Wir sind tief in der Region verwurzelt. Seit 200 Jahren sind wir mehr als eine Bank: Wir sind Teil der Stadt und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Bielefeld zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.1.3 Ziel der Spendenaktion
Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an dieser Gemeinnützigkeit teilzuhaben. Wir haben „Bielefeld zeigt Herz“ ins Leben gerufen, um unsere Kunden und alle engagierten Bielefelderinnen und Bielefelder an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement allen Bielefelderinnen und Bielefelder zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von der Sparkasse unterstützten Bildungseinrichtungen gefördert werden.
Engagement für Bielefeld, transparent und im Sinne der Menschen in Bielefeld.
1.4 Spendensumme
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
- die Gemeinnützigkeit muss anhand eines aktuellen Freistellungsbescheides nachgewiesen werden
- Sitz des Vereins und Ort der Förderung müssen im Stadtgebiet Bielefeld sein
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen und nicht Mitglied im Stadtsportbund Bielefeld sind
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
- die Spende im Stadtgebiet Bielefeld einsetzen.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die Sparkasse fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie Projekte, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder dem Ansehen der Sparkasse schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekte
- Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, deren Umsetzung innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung beginnen soll.
- Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Internetseite www.bielefeld-zeigt-herz.de ist auf eine maximale Laufzeit von 3 Wochen begrenzt.
- Projekte von Vereinen, die bereits von der Sparkasse unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
- Es können maximal 200 Vereine mit je einem Projekt an der Aktion Bielefeld zeigt Herz teilnehmen. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldung. Die Anmeldung ist erst dann vollständig, wenn der Sparkasse Bielefeld alle notwendigen Informationen und Unterlagen (z.B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes) vorliegen und das Projekt von der Sparkasse Bielefeld freigegeben und veröffentlicht wurde.
- Einzelne Projekte können mit maximal 1.000 Euro gefördert werden (Projektziel).
2.3 Bewerbung und Abstimmung
2.3.1 Kosten
2.3.2 Bewerbung
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen (per Upload, z. B. als PDF-Datei). Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte.
2.3.3 Nutzung
2.3.4 Zeitraum
2.4 Spendencodes-Eingabe im Internet
So kommen Sie an die Spendencodes:
Auf der Internetplattform www.bielefeld-zeigt-herz.de kann mit einem Button ein Spendencode angefordert werden. Nach Eingabe einer Mobilfunknummer und Name und Anschrift des Anfordernden, wird per SMS ein Spendencode zugeschickt. Dieser Spendencode kann dann sofort dem gewünschten Projekt über das entsprechende Eingabefeld zugeordnet werden. Mit jeder Mobilfunknummer kann pro Tag ein Spendencode angefordert werden.
Die Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe im Rahmen der Aktion Bielefeld zeigt Herz gespeichert und nicht zu Werbezwecken verwendet. Nach Beendigung der Aktion werden die Daten gelöscht.
Die Spendencodes haben einen Gegenwert von 5 Euro, die von der Sparkasse Bielefeld aus dem Zweckertrag der Sparlotterie zur Verfügung gestellt werden.
Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.
2.5 Kommentierung
2.6 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
- Ende der Aktion: Der Durchgang Frühjahr 2025 endet am 25.05.2025. Danach werden alle bis dahin gesammelten Spenden abgerechnet.
- Projektziel erreicht: Auch die Gesamtbeträge werden erst nach dem 25.05.2025 an die Vereine ausgezahlt.
3. Aussetzung des Wettbewerbs
4. Haftungsbeschränkungen
Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.